(bei 11 Ja-Stimmen abgelehnt)
die Bürgerschaft möge beschließen, der Aufsichtrat der Stadtwerke wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass
für Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB XII ein Sozialtarif für Strom, Gas und Fernheizung eingerichtet wird.