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25. Juni 2009

Erhöhung der Mietobergrenzen

(bei 25 Gegenstimmen Überweisung in den Sozialausschuss)

Die Fraktion DIE LINKE beantragt, die Bürgerschaft zu beschließen:

1.      Der Bürgermeister wird beauftragt, die Angemessenheitsgrenzen der Unterkunftskosten nach § 22 SGB II und § 29 SGB XII (Mietobergrenzen) neu festzulegen. Die Angemessenheitsgrenzen der Unterkunftskosten sollten dabei in Überseinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und der des Sozialgerichts Schleswig in Einklang gebracht werde.

2.      Eine Differenzierung einer Angemessenheitsgrenze nach Baualter wird abgeschafft.

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die Angemessenheitsgrenzen (Mietobergrenzen) jeweils mit Veröffentlichung des Lübecker Mietspiegels den sich verändernden Mietpreisen auf dem Lübecker Wohnungsmarkt anzupassen.