(bei 20 Gegenstimmen in den Jugendhilfeausschuss verwiesen)
die Bürgerschaft möge beschließen, der Bürgermeister wird aufgefordert:
die Aufgabenwahrung in der Kindertagespflege nach §23 SGB VIII bei der Stadt zu belassen. Die personelle und sachliche Ausstattung ist bedarfgerecht zum frühsten möglichen Zeitpunkt umzusetzen. Die eingesetzten Mittel sollen unterhalb des günstigsten vorliegenden Angebotes liegen. Dem Bürgermeister ist ständig über der Umsetzung zu berichten.