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27. Mai 2010

Keine Sparmassnahmen bei der frühkindlichen Bildung

Zurüch genommen, es besteht noch Klärungsbedarf

Die Bürgerschaft möge beschließen, der Bürgermeister wird aufgefordert, sich bei der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung dafür einzusetzen:

  1. Die Mindeststandards in den Kindergärten dürfen nicht abgesenkt werden

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  2. Das Projekt „Kein Kind ohne Mahlzeit“ wird ohne Einschränkungen in vollem Umfang weitergeführt.

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  3. Die finanzielle Verteilung der Sprachförderungsmittel in den Kindergärten wird nicht verändert.

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  4. Das dritte Kitajahr bleibt Beitragsfrei

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Begründung:

 

Die Landesregierung diskutiert zurzeit auch Sparmassnahmen bei der frühkindlichen Bildung vorzunehmen. Die Absenkung von Kita-Standards könnte z. B. eine Gruppenstärke von 25 Kindern und mehr bedeuten. Auch die Einschränkung von pädagogischem Fachpersonal könnte angestrebt werden.  Wie sollen Bildungsleitlinien umgesetzt werden, wenn die jetzt schon knappen Mittel weiter eingekürzt werden?  Die Absenkung von Standards geht immer zu Lasten von Kindern und Personal. Gerade Einrichtungen in sozialen Brennpunkten brauchen andere Bedingungen vor Ort.

 

Das Projekt „Kein Kind ohne Mahlzeit“ soll zum Ende des Jahres 2010 eingestellt werden. Dieses Projekt hat gerade Kinder von Hartz 4 Empfänger eine kleine Entlastung gebracht. Wir fordern, dass das Projekt weitergeführt und von dem Land Schleswig-Holstein weiter finanziert wird.

 

Durch eine Verteilung der Fördermittel durch den Kommunalen Finanzausgleich wird es zu einer Kürzung der Sprachfördermittel in den Kindergärten kommen.