(gemeinsam mit der Fraktion DIE GRÜNEN, bei 28 Gegenstimmen angenommen)
die Bürgerschaft möge beschließen, der Bürgermeister wird aufgefordert:
Die Lübecker Tafeln mussten in den letzten Wochen in mehreren Ausgabestellen Bedürftige abweisen, da eine seit der Einführung der Hartz IV-Gesetze steigende Nachfrage nach den von der Tafel ausgegebenen Lebensmitteln inzwischen auf einen Rückgang von Lebensmittelspenden des Lübecker Einzelhandels trifft. Die sich hier öffnende Schere des Mangels macht deutlich, dass zumindest Teile der in Lübeck in Armut lebenden Bevölkerung für ihre Grundversorgung an Lebensmitteln nicht nur auf karitative Spenden und Hilfen angewiesen sind, sondern dass darüber hinaus diese Deckungslücken inzwischen selbst mit Mitteln der Wohltätigkeit nicht mehr geschlossen werden können.<//font><//font><//span>
Der Bürgermeister wird daher aufgefordert:<//font><//font><//span>
1. zu prüfen, inwieweit die Hansestadt Lübeck einer sozialen und rechtlichen Verpflichtung unterliegt, die Versorgung bedürftiger Lübecker Einwohnerinnen und Einwohner mit Lebensmitteln sicherzustellen, soweit diese aus eigenen Mitteln (insbesondere aufgrund eines zu geringen Einkommens bzw. zu geringer Sozialleistungen) dazu nicht in der Lage sind;<//font><//font><//span>
2. zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Lübecker Tafel, des Lübecker Einzelhandels, der Wohlfahrtsverbände, den Trägern des Sozialladens Novi-Life, der Lübecker Bürgerschaftsfraktionen und der städtischen Sozialverwaltung ein Konzept zu entwickeln, mit dem die kostenlose Abgabe von Lebensmitteln für bedürftige Lübecker Einwohnerinnen und Einwohner verbessert werden kann.<//font><//font><//span>