(einstimmig in den Arbeitskreis des Kulturbüros überwiesen)
die Bürgerschaft möge beschließen,
1. Der Bürgermeister wird aufgefordert, sicherzustellen dass, die Existenz der kleinen Theater und des kommunalen Kinos in Lübeck gesichert wird.
2. In den Haushalt des Fachbereichs 4 für das Haushaltsjahr 2009 werden zu diesem Zweck für das Haushaltsjahr 2009 285.000 Euro zusätzliche Mittel eingestellt.
2.1. Das Theater Combinale erhält für das Haushaltsjahr 2009 eine institutionelle Förderung von 80.000 Euro.
2.2. Das Figurentheater erhält für das Haushaltsjahr 2009 eine institutionelle Förderung von 5.000 Euro.
2.3. Die Freilichtbühne erhält für das Haushaltsjahr 2009 eine institutionelle Förderung von 7.500 Euro.
2.4. Die Niederdeutsche Bühne erhält für das Haushaltsjahr 2009 eine institutionelle Förderung von 7.500 Euro.
2.5. Die Sommeroperette erhält für das Haushaltsjahr 2009 eine institutionelle Förderung von 20.000 Euro.
2.6. Das Theater „TanzOrtNord“ erhält für das Haushaltsjahr 2009 eine institutionelle Förderung von 5.000 Euro.
2.7. Die Taschenoper erhält für das Haushaltsjahr 2009 eine institutionelle Förderung von 7.500 Euro.
2.8. Das Theater Partout erhält für das Haushaltsjahr 2009 eine institutionelle Förderung von 40.000 Euro.
2.8. Das Theater Partout erhält für das Haushaltsjahr 2009 eine institutionelle Förderung von 40.000 Euro.
2.9. Das Theater 23 erhält für das Haushaltsjahr 2009 eine institutionelle Förderung von 7.000 Euro.
2.10. Das Theater Tremser Teich erhält für das Haushaltsjahr 2009 eine institutionelle Förderung von 7.500 Euro.
2.11. Das Theater Tribühne erhält für das Haushaltsjahr 2009 eine institutionelle Förderung von 16.000 Euro.
2.12. Das Wassermarionettentheater erhält für das Haushaltsjahr 2009 eine institutionelle Förderung von 40.000 Euro.
2.13. Das Theater Zaunkönig erhält für das Haushaltsjahr 2009 eine institutionelle Förderung von 2.000 Euro.
2.14. Das Kommunale Kino erhält für das Haushaltsjahr 2009 eine institutionelle Förderung von 40.000 Euro.