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27. Mai 2010

Erhalt der öffentlichen Trägerschaft für das UKSH und der Universität Lübeck

Zurückgenommen für einen gemeinsamen Antrag

die Bürgerschaft möge beschließen, der Bürgermeister wird aufgefordert, sich bei der Schleswig-Holsteinischen Landesregierung dafür einzusetzen:

Der eingeschlagene Weg zur Sanierung der UKSH auf Grundlage des Baulichen Masterplans wird weitergeführt, da er auf der öffentlichen Trägerschaft des Landes für das UKSH beruht. Deshalb möge die Landesregierung von einer Privatisierung des UKSH Abstand nehmen. Durch einen Privatisierungsbeschluss wäre auch der Bestand der Universität Lübeck gefährdet.