(gemeinsam mit den Fraktionen der SPD und der GRÜNEN, mit 32 Ja und 28 Nein-Stimmen angenommen)
die Bürgerschaft möge beschließen:
1. Der Bürgermeister wird aufgefordert, sich über die kommunalen Spitzenverbände bei der Bundesregierung einzusetzen
· für eine Erhöhung der HARTZ-IV-Regelsätze entsprechend den Vorschlägen des paritätischen Wohlfahrtsverbandes,
· dass Erhöhungen des Kindergeldes auch Hartz-IV- und Sozialhilfeempfängern und –empfängerinnen zu gute kommen,
· dass Schulbeihilfen für Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger und –empfängerinnen bis zum Abschluss der dreizehnten Klasse gewährt werden,
· für eine Leistungsgewährung auch für atypische Bedarfe,
· dass bei der Leistungsgewährung Kindergeld uneingeschränkt als Einkommen der Kinder eingeordnet wird, und weder im Ganzen noch teilweise für den Lebensunterhalt der Eltern eingesetzt werden muss.
Die Lübecker Bundestagsabgeordneten und die Schleswig-Holsteinische Landesregierung werden gebeten, die oben genannten Forderungen gegenüber der Bundesregierung zu vertreten und auf entsprechende Beschlüsse hinzuwirken.
2. Zur Vermeidung von Widerspruchsverfahren gegen die verfassungswidrigen Regelsätze für Kinder wird die ARGE Lübeck gebeten, in den entsprechenden Bewilligungsbescheiden zuzusichern, dass eine neue Rechtslage, die zu einer höheren Leistung für Kinder führt, auch nachträglich berücksichtigt wird. Die ARGE Lübeck wird auch gebeten, Widerspruchsverfahren gegen die verfassungswidrigen Regelsätze bis zur endgültigen Entscheidung der Bundesgerichte ruhen zu lassen und die Widerspruchsführer und Führerinnen darüber zu informieren. Über die Umsetzung dieses Beschlusses ist dem Sozialausschuss in der Maisitzung zu berichten.