26. März 2009
Bericht über „Ein-Euro-Jobs“ und mögliche Umwandlung in tariflich entlohnte Arbeitsverhältnisse
(gemeinsam mit den Fraktionen SPD/ GRÜNE und BfL, bei 21 Gegenstimmen angenommen)
die Bürgerschaft möge beschließen:
Der Bürgermeister wird aufgefordert, der Bürgerschaft in der Mai-Sitzung einen Bericht über die Beschäftigung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen nach § 16 Abs. 3 SGB II (so genannte Ein-Euro-Jobs) vorzulegen, sowie über die Möglichkeiten, diese Tätigkeiten in tariflich entlohnte Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisse umzuwandeln. Es soll außerdem auch berichtet werden über:
- die Heranziehung erwerbsfähiger Hilfebedürftiger zu den so genannten Ein-Euro-Jobs und die rechtliche Stellung der so genannten Ein-Euro-Jobber und -Jobberinnen
- die Maßnahmenträger, die so genannte Ein-Euro-Jobs anbieten
- die Anzahl der so genannten Ein-Euro-Jobber und -Jobberinnen in den einzelnen Beschäftigungsstätten der Stadtverwaltung, der städtischen Eigenbetriebe, der städtischen Gesellschaften und der einzelnen Maßnahmeträgern, die Art der zu leistenden Arbeiten und die Betreuung der Beschäftigten durch die Maßnahmenträger
- die Aus-, Fort- und Weiterbildung der so genannten Ein-Euro-Jobber und -Jobberinnen während ihrer Beschäftigungen und die Vorbereitungen auf ihre Arbeitseinsätze
- das Verfahren für die Auswahl geeigneter Bewerber und Bewerberinnen
- die Anzahl der so genannten Ein-Euro-Jobber und -Jobberinnen, die aufgrund ihrer Tätigkeiten von dem Maßnahmenträger in ein reguläres, versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis übernommen wurden
- die Einrichtung dieser so genannten Ein-Euro-Jobs und die Beteiligung der Betriebs- bzw. Personalräte daran
- das Verfahren zur Ermittlung
a) der Zusätzlichkeit der Arbeitsgelegenheiten und
b) des Bestehens „öffentliches Interesses“ für deren Einrichtungen (vgl. § 16 Abs. 3 SGB II),
die Ermittlungen und Festsetzungen der Aufwandsentschädigungen
die Kosten die für die Schaffung und den Unterhalt der Arbeitsgelegenheiten, die den Leistungsträgern entstehen, die Höhe, die die ARGE Lübeck den Leistungsträgern erstattet und die Kontrolle über die Verwendungen dieser Geldmittel.