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23. Februar 2011

Protestnote: Streichung des Wohngeldes

Die Fraktion DIE LINKE beantragt, die Bürgerschaft möge
beschließen:
Die Bürgerschaft fordert die Bundesregierung in einer Protestnote auf, die Streichung des Wohngeldes für Kinder und Familienangehörigen von Langzeitarbeitslosen, bzw. Hartz IV Empfänger, zurück zu nehmen. Diese von der Bundesregierung getroffene Maßnahme betrifft nicht die Leistungsempfänger selbst, sondern ausschließliche die Kommunen, da sich ihr Eigenanteil an den Kosten zur Sicherstellung der Unterkunft auf
über 75% erhöht.
Nach der alten Regelung mussten Wohngeldansprüche der Kinder und Familienangehörigen von Hartz IV Empfänger beantragt werden. Die neue Regelung stellt keine Verbesserung für die Leistungsempfänger dar. Es bestand auch keine politische Notwendigkeit hier eine Neuregelung zu schaffen.
Diese Neuregelung ist nur damit zu erklären, dass die Bundesregierung bewusst nach Möglichkeiten sucht, ihre Ausgaben auf die Kommunen zu verlagern und sie außerdem für ihre falsche Sozialpolitik finanziell haftbar macht. Es ist der Griff des Bundes in die Kassen der Kommunen, die der Hansestadt Lübeck Mehrkosten von voraussichtlich einer dreiviertel Million Euro beschert.
Die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck protestiert gegen diesen Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.