Folgende Anfragen von <personname w:st="on">Ragnar Lüttke</personname> an den Bürgermeister.
1. Wie viele Personen sind innerhalb der Zuständigkeit der Hansestadt Lübeck im Rahmen eines Leih- bzw. ZeitarbeitnehmerInnenverhältnisses beschäftigt und wie hat sich die Inanspruchnahme solcher Dienste bzw. Beschäftigungsverhältnisse in der mittelfristigen Rückschau entwickelt?
2. In welchen Bereichen sind Personen auf dieser Beschäftigungsgrundlage innerhalb der Verwaltung tätig?
3. Wie stellen sich die Arbeitsentgelte für ordentliche Beschäftigte und Leih- bzw. Zeitarbeitnehmer-Innen in den jeweiligen Bereichen im Vergleich dar?
4. In welcher Höhe entstand der Hansestadt in den vergangenen Jahren Aufwand durch die Inanspruchnahme der Dienste von Leih bzw. ZeitarbeitnehmerInnen?
5. Wie ist die Lage im Bezug auf die vorgenannten Fragen hinsichtlich der Eigenbetriebe bzw. städtische Beteiligungsgesellschaften