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29. November 2011

Weihnachtsbeihilfe für Kinder aus sozial benachteiligten Familien

Der Bürgermeister wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass alle Lübecker Kinder, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte HARTZ IV, Grundsicherung, usw. beziehen, in diesem Jahr ein Weihnachtsgeschenk von der Stadt erhalten.

Hierbei wird explizit nicht vorgeschlagen, Bargeld zu vergeben sondern einen anderen Weg zu finden – z.B. in Form von Gutscheinen eines bestimmten Wertes, die nur in Spielzeuggeschäften eingelöst werden können. Eine Kooperation mit ansässigen Kaufleuten ist hierbei anzustreben.

Begründung:

Menschen, die von ALG-II-Leistungen leben, können sich ein Weihnachtsfest unter einem Tannenbaum nicht leisten (Regelsatz für den Haushaltsvorstand 351 Euro, Partner: 316 Euro; Kinder erhalten bis 14 Jahre 211 Euro und darüber 281 Euro im Monat). Im regelmäßigen Budget ist leider ein besonderes Festessen zu Feiertagen nicht enthalten, geschweige denn eine finanzielle Unterstützung zu Feiertagen.

Vom Regelsatz eines Haushaltsvorstandes werden noch Fixkosten, wie Strom, Warmwassergeld, Telefon- und Internetkosten, Stadtverkehr-Karte, private Haftpflichtversicherung, Kontogebühr, Praxisgebühr, Rezeptzuzahlungen usw. abgezogen. Meist bleiben zum Überleben nur ca. 200 Euro im Monat übrig. Dies entspricht 6,65 Euro am Tag. Dieser Betrag reicht nicht einmal, um den täglichen Bedarf von Lebensmitteln zu decken – von gesunder Ernährung ganz zu schweigen.

Die Teilnahme am kulturellen Leben ist nicht mehr möglich, Rücklagen für Neuanschaffungen wie Kleidung und Haushaltsgeräte können nicht gebildet werden. Die Gläser für eine neue Brille müssen selbst bezahlt werden. Beim Zahnersatz kann man von Glück sprechen, wenn die Betroffenen Zahnärzte finden, die bereit sind, eine Zahnersatzbehandlung nach den Minimalkosten durchzuführen, die auch von der Krankenkasse übernommen werden.