Der Bürgermeister wird aufgefordert, der Bürgerschaft schriftlich zu berichten, welche konkreten Schritte und Maßnahmen die Verwaltung der Hansestadt Lübeck unternommen hat, um die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention) in ihrem Zuständigkeitsbereich umzusetzen. Dabei soll insbesondere berichtet werden,
1. inwieweit in den verschiedenen Fachbereichen der Verwaltung die Forderung der UN-Konvention nach sozialer Inklusion bereits systematisch in den Prozess ihrer Umsetzung einbezogen wird;
2. inwieweit der Behindertenbeirat und die Beauftragten für Menschen mit Behinderung in den Prozess der Umsetzung der UN-Konvention bisher einbezogen sind.
Darüber hinaus wird der Bürgermeister gebeten, darüber zu berichten, welche Schritte unternommen wurden bzw. in der konkreten Planung sind, um den barrierefreien Zugang zu den Linienbussen des Stadtverkehrs (insbesondere für Menschen im Rollstuhl, wie auch für sehbehinderte und blinde Menschen) an sämtlichen Haltestellen des Liniennetzes zu ermöglichen.