Annahme
die Bürgerschaft möge beschließen:
Die Lübecker Bürgerschaft appelliert an die Landerregierung von Schleswig-Holstein die Nivellierung des Schulgesetzes zurück zunehmen. Das neue Schulgesetz verhindert die Einführung von gymnasialen Oberstufen in den Gemeinschaftsschulen. Damit ist die große Mehrzahl der zurzeit 94 Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein durch die Hintertür praktisch abgeschafft.
Nach dem neuen Gesetz sollen Gemeinschaftsschulen nur dann eine Oberschule bekommen, wenn ein öffentliches Bedürfnis besteht. Aufgrund der vielen gymnasialen Oberstufen in Schleswig-Holstein wird das kaum noch vorkommen.
Das kann nicht im Sinne der Gemeinschaftsschulen sein. Sie würden durch das Gesetzt ihre Attraktivität verlieren. Die Regionalschulen wurden von den Eltern nicht so angenommen, wie es sich die Landesregierung erhofft hat. Nun sollen Gemeinschaftsschulen zu Regionalschulen degradiert werden, dass hat mit einer Bildungspolitik nichts mehr gemein, dies ist allenfalls eine Bildungsmogelpackung.
Die Lübecker Bürgerschaft fordert die Folgen des Schulgesetztes und die Verhinderung der Einführung von gymnasialen Oberstufen in den Gemeinschaftsschulen auf die Tagesordnung des Schulausschusses des Landtages zu bringen.