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25. Juni 2009

Mehr Rechte für das Forum für Migrantinnen und Migranten

(zusammen mit den Fraktionen der SPD, der CDU, der BfL und DIE GRÜNEN)

Die Fraktionen SPD, CDU, Bündnis 90/DIE GRÜNEN, Bürger für Lübeck und DIE LINKE beantragen, die Bürgerschaft möge beschließen:

Der Bürgermeister wird beauftragt, umgehend eine zentral angesiedelte ‚Anlaufstelle Integration’ bei der Stadtpräsidentin einzurichten und dem ‚Forum für Migrantinnen und Migranten’ Partizipationsrechte, in Angelegenheiten die Migrantinnen und Migranten in der Stadt betreffen, in den Ausschüssen und in der Bürgerschaft nach Kieler Vorbild zu gewähren.

1. ‚Anlaufstelle Integration’ bei der Stadtpräsidentin 

Die Anlaufstelle ist gemäß der Ausführungen des Berichtes ‚Runder Tisch Integration’ vom 24.03.2009 als Stabsstelle, organisatorisch und möglichst auch in räumlicher Nähe direkt bei der Stadtpräsidentin einzurichten. Die Aufgabenstellung der Anlaufstelle ergibt sich aus Ziff. 2 des Berichts.  Die personelle Ausstattung ist durch Umbesetzung innerhalb der Verwaltung zu regeln. 

Der Bürgermeister wird verpflichtet - bei Bedarf - die Stadtpräsidentin bzw. die Anlaufstelle in ihren Aufgaben, den Integrationsprozess in der Hansestadt Lübeck voranzutreiben, zu unterstützen. Dies gilt insbesondere für fachliche Weisungen in die Verwaltung. 

2. Partizipationsrechte für das Lübecker „Forum für Migrantinnen und Migranten“ in Angelegenheiten, die Migrantinnen und Migranten in der Stadt betreffen in den Ausschüssen und in der Bürgerschaft analog § 3 der Kieler Richtlinien vom 21.08.2002:   

(1 Das Forum kann über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Hansestadt Lübeck , die die Belange der Migrantinnen und Migranten berühren, beraten. 

(2) Das Forum hat das Recht, in Angelegenheiten, die die Migrantinnen und Migranten der Stadt betreffen, Anträge über die Stadtpräsidentin/den Stadtpräsidenten an die Bürgerschaft sowie über die Ausschussvorsitzenden oder die SenatorInnen an die zuständigen Ausschüsse zu stellen. 

(3) Das Forum kann zur Erfüllung dieser Aufgaben die Organe und die Ämter der Hansestadt Lübeck durch Anregungen und Empfehlungen beraten.  

(4) Das Forum wird von den Ämtern und Betrieben der Hansestadt Lübeckl über wichtige Angelegenheiten, die Migrantinnen und Migranten betreffen, unterrichtet. Anregungen und Empfehlungen des Forums werden von der Hansestadt Lübeck geprüft und im Rahmen ihrer Möglichkeiten berücksichtigt. 

(5) Im Rahmen seiner Zuständigkeit und seiner finanziellen Mittel kann das Forum die Migrantinnen und Migranten in Lübeck durch eigene Öffentlichkeitsarbeit informieren. 

(6) Das Forum kann einmal im Jahr vor der Bürgerschaft über seine Tätigkeit und Vorhaben einen unabhängigen Bericht abgeben. Die Stadtpräsidentin/ der Stadtpräsident soll dazu der/dem Vorsitzenden des Forums oder einer/einem Stellvertretenden das Wort erteilen. 

Das Lübecker ‚Forum für MigrantInnen’ hat die Aufgabe einer spezifischen Interessen-vertretung gegenüber der Verwaltung und den kommunalen Gremien. Es handelt sich um eine ehrenamtlich, außerhalb der Verwaltung geführte Interessenvertretung, die nicht Teil der kommunalverfassungsrechtlich vorgegebenen Organisation der kommunalen Körper-schaft durch gewählte Vertretung, Ausschüsse sowie durch Satzung eingerichtete Beiräte darstellt. Hierdurch ergeben sich für die Zulässigkeit der Einräumung von Partizipations-rechten kommunalverfassungsrechtliche Grenzen. 

Dem Forum wird die Möglichkeit eröffnet, sich mit Angelegenheiten, die MigrantInnen in der Hansestadt Lübeck betreffen und die in die Befassungskompetenz der Bürgerschaft und der jeweiligen Ausschüsse fallen, an diese zu wenden.

Hierbei handelt es sich um ein Recht, die Behandlung einer Angelegenheit in der Bürger-schaft oder in den Fachausschüssen zu verlangen.

In die Gremien können diese Anträge zur Tagesordnung durch die jeweiligen Vorsitzenden der Gremien eingebracht werden. Die Vorsitzenden können die konkrete Angelegenheit auf die Tagesordnung setzen und dem Gremium den damit verbundenen Sachantrag im Sinne einer Empfehlung mitteilen. Es liegt ausschließlich in der Entscheidung der Mitglieder der Bürgerschaft oder der Ausschüsse, eine solche Empfehlung als Sachantrag aufzugreifen. Dies entspricht den Kieler Richtlinien, § 3, Abs.(2). 

Soweit die Beratung von Anregungen des ‚Forums für MigrantInnen’ in den Fachaus-schüssen oder der Bürgerschaft ansteht, kann das jeweilige Gremium beschließen, den oder die Vorsitzende des Forums hierzu anzuhören.

Analog der Kieler Richtlinien, § 3, Abs. (6) kann das Forum einmal im Jahr der Bürgerschaft einen Bericht über seine Tätigkeiten vorlegen und die Bürgerschaft soll hierzu dem Vorsitzenden oder der Vorsitzenden des Forums das Wort erteilen.