Detailansicht

29. September 2011

Keine Wildtiervorführungen in Lübeck

Der Bürgermeister wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Zirkusse in Lübeck nur dann einen Stellplatz erhalten,  wenn die Haltung der mitgeführten Tiere die Mindestanforderungen der Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft aus dem Jahr 2001 erfüllen und der zu vergebende Platz die Voraussetzung zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen sicherstellt. Zirkusbetriebe, die Affen, Elefanten, Bären, Großkatzen, Flusspferde, Giraffen, Robben und Wölfe mitführen, erhalten grundsätzlich keinen Standplatz, da diese Tierarten in Zirkusbetrieben nicht entsprechend den gesetzlichen Anforderungen zu halten sind.

Die Lübecker Bürgerschaft unterstützt das "Verbot von Wildtieren im reisenden Zirkus". Die Verwaltung wird daher beauftragt, die Möglichkeiten zu prüfen und ggf. die dafür erforderliche Satzung zu ändern, um zukünftig Platzrechte-Genehmigungen für Betriebe, die sich nicht an dieses Verbot halten, verhindern zu können. Zirkusse/die auf Privatflächen gastieren, werden kostenpflichtig und vollumfänglich durch das Veterinäramt auf die artgerechte Haltung geprüft. Dabei ist zu klären, inwieweit der Vermieter in die Kostenhaftung genommen werden kann.