Die Bürgerschaft möge beschließen, der Bürgermeister wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass alle Lübecker Bürgerinnen und Bürger, die über das Jobcenter bzw. die ARGE oder andere städtische Ämter Transferleistungen, z.B. HARTZ IV, Grundsicherung, usw. beziehen, per Post über die Aufhebung der bisher geltenden Pfändungsschutzregelungen von Girokonten zum 31. Dezember 2011, unverzüglich informiert werden.
Dabei soll besonders darauf hingewiesen werden, dass ein bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden muss, um die geltenden Pfändungsfreibeträge in Anspruch nehmen zu können.
Begründung:
Ab dem 1. Januar 2012 wird Pfändungsschutz für Kontoguthaben und Verrechnungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld nur noch für Pfändungsschutzkonten (P-Konten) gewährt.
Allerdings besteht die Gefahr, dass KontoinhaberInnen auf den Fortbestand der bisherigen Regelungen für Transferleistungen vertrauen und die Notwendigkeit einer Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto nicht klar genug erkennen.
Durch den Wegfall der bisherigen Pfändungsschutzregelung besteht die Gefahr der Verrechnung des gesamten Sollstands eines Kontos. Davon sind nach der neuen Gesetzeslage auch Menschen betroffen, die Transferleistungen erhalten. Das heißt, werden Girokonten nicht in P-Konten umgewandelt, droht möglicherweise totale Mittellosigkeit trotz Kontoeingängen.
Um den Handlungs- und Informationsbedarf der Stadt an einem einfachen Beispiel zu verdeutlichen: Werden an zwei aufeinander folgenden Terminen Mietzahlungen nicht erbracht, kann der Vermieter vom „Recht der außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund“ Gebrauch machen. An diesem Beispiel wird deutlich, welch immense Folgekosten auf die Stadt zukommen können, wenn sie an dieser Stelle einer zeitnahen Information zum Pfändungsschutzkonto nicht nachkommt.