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26. November 2009

Ablehnung der LMG-Resolution ist ein Skandal

Die Fraktion Die Linke verurteilt die Absetzung der Resolution für die Mitarbeiter der LMG. Auf Betreiben der BfL nahm die Bürgerschaft diese mehrheitlich von der Tagesordnung. Als Grund nannte die BfL unter anderem, dass die Stadt nichts mit dem privaten Unternehmen zu tun habe.

Die Mehrheit für die Absetzung konnte zustande kommen, weil zum Zeitpunkt der Abstimmung einige Bürgerschaftsabgeordnete der SPD nicht im Sitzungssaal anwesend waren.

"Mit der Resolution wollen wir erreichen, dass die Bürgerschaft die Geschäftsleitung der LMG auffordert, ihren Austritt aus dem Arbeitgeberverband zurückzuziehen und ihre soziale Verpflichtung wahrzunehmen", verteidigte Antje Jansen die Resolution in ihrer Rede. "Es geht um Tarifgebundenheit und Arbeitnehmerrechte. Wir als Bürgerschaft haben eine Fürsorgepflicht für Beschäftigte in Lübeck", so die Fraktionsvorsitzende.

Die abgelehnte Resolution
Am 17. April 2007 wurde das Lübecker Traditionsunternehmen LMG, zwischenzeitlich O&K und Krupp Fördertechnik, aus der Insolvenz heraus mit mittlerweile nur noch 130 Beschäftigten an den Kaufmann Jan-Hinrich Gottwald verkauft. Vom damaligen Insolvenzverwalter wurde zur Wahrung der Interessen aller Beteiligten mit dem Investor die Tarifgebundenheit des neuen Unternehmens LMG Anlagenbau GmbH vereinbart. Mit der zuständigen Gewerkschaft IG Metall wurde, auf der Grundlage der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband, ein Sanierungstarifvertrag vereinbart, der der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens entsprach und weitgehende Einschnitte für die betroffenen Mitarbeiter regelte, darunter die Senkung der Entgelte, den Verzicht auf Sonderzahlungen und die Bereitschaft zur unbezahlten Verlängerung der Arbeitszeiten.

Am 5. November 2008 ist der Geschäftführer der LMG Anlagenbau GmbH mit seiner Firma aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten mit dem Ziel, die weiterhin gültigen Tarifverträge durch den Abschluss von Einzelverträgen mit den Mitarbeitern außer Kraft zu setzen. Die im Tarifvertrag aus berechtigter Sorge um die Arbeitsplätze vereinbarten und mit einer Laufzeit befristeten Zugeständnisse der beschäftigten Mitarbeiter sollen auf diesem Wege dauerhaft gemacht und die Verhandlungsposition der gleichzeitig vereinzelten Mitarbeiter dauerhaft geschwächt werden.

Parallel dazu fordert der Geschäftführer vom Betriebsrat den Verzicht auf seine gesetzlichen Mitbestimmungsrechte und die Blanko-Zustimmung zu einer künftigen Betriebsänderung, die selbst eine Betriebschließung beinhalten kann.

Die Lübecker Bürgerschaft sieht mit Sorge und missbilligt, wie hier von der Firma LMG Anlagenbau GmbH die Bereitschaft von Beschäftigten, mit wirtschaftlichen Zugeständnissen erheblich zum Erhalt ihres Betriebes und damit ihrer Arbeitsplätze beizutragen, ausgenutzt und missbraucht wird.

Die Lübecker Bürgerschaft betrachtet den einseitigen Austritt aus dem Arbeitgeberverband durch die Geschäftführung der LMG Anlagenbau GmbH und damit das Verlassen der Tarifgebundenheit als Verstoß gegen den Geist der im Rahmen des Insolvenzverfahrens mit den Beschäftigten getroffenen Vereinbarungen.

Die Lübecker Bürgerschaft fordert die Geschäftsführung daher auf, seiner sozialen Verantwortung als Eigentümer der LMG Anlagenbau GmbH gerecht zu werden, seinen Austritt aus dem Arbeitgeberverband rückgängig zu machen und in ernsthaften kollektiven Verhandlungen mit den Beschäftigten, ihrer Gewerkschaft und ihrer gesetzlichen betrieblichen Interessenvertretung durch den Betriebsrat an Lösungen für die Probleme des LMG Anlagenbau GmbH zu arbeiten.