Antje Jansen, Fraktionsvorsitzende der Linken in der Lübecker Bürgerschaft und Landtagsabgeordnete, unterstützt die Kirchen und die Gewerkschaften an ihrer Kritik an der Bäderreglung in Schleswig-Holstein.
„Mit der Bäderreglung von 2008 ist eine Ausnahmereglung mit bis zu 45 verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr, in 72 Orten, zur Regel geworden. In der Praxis profitieren jetzt gerade große Einzelhandelsketten und sogar Baumärkte von einer Reglung die eigentlich für flanierende Urlauber in kleinen Städten an der Nord und Ostsee geschaffen wurde. Dieses Treiben muss die Politik dringend auf ein Normalmaß zurückführen. Auch muss eine neue Regelung mehr Rücksicht auf die Beschäftigten im Einzelhandel nehmen. Gerade diese ArbeitnehmerInnen werden durch immer längere Öffnungszeiten in der Woche schon genug belastet. Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer, auch im Einzelhandel, muss das Recht haben einen Tag mit seiner Familie oder seinen Freunden zu verbringen, sagt Antje Jansen, Mitglied im Schleswig-Holsteinischen Landtag für die Linke.
Hintergrund:
Die aktuelle Bäderverordnung, auch Bäderreglung genannt, ist eine Ausnahmebewilligung von den Vorschriften des Ladenschlussgesetzes. Sie ermöglicht es, die Läden an Sonn- und Feiertagen vom 15. Dezember bis zum 31. Oktober des Folgjahres zu öffnen. Diese Verordnung gilt in Schleswig-Holstein für insgesamt 72 Kur- und Erholungsorte.