Aktuelle Pressemeldungen

1. November 2011

Kontopfändungsschutz entfällt

 

Zum Januar 2012 ergeben sich bundesweit gravierende Änderungen für Bezieher(innen) von Sozialleistungen, wie z.B. HARTZ IV, Grundsicherung usw. Der 14-tägige Pfändungsschutz und das Verrechnungsverbot von Sozialleistungen bei überzogenem Girokonto fallen quasi weg. Auch Altpfändungen werden wieder aufleben, wenn entsprechende Umwandlungen der Girokonten in P-Konten nicht erfolgt sind. Pfändungsschutz gilt dann nur noch für die sogenannten P-Konten, bei allen anderen Konten kann die Vollstreckung, auch unabhängig von etwaigen Unterhaltsverpflichtungen, gepfändet werden.

Ein P-Konto genießt unabhängig von der Art der Gutschrift auf dem Konto einen automatischen Pfändungsschutz in Höhe des Sockelfreibetrages. Bis zur Höhe dieses Freibetrags kann der Schuldner frei über sein Konto verfügen und muss im Fall einer Pfändung nicht erst einen Gerichtsentscheid herbei führen. Alle Lübecker Inhaber(innen) von gepfändeten Konten, die ihr Konto noch nicht in ein P-Konto umgewandelt haben, sollten daher unbedingt spätestens im Dezember 2011 handeln und ihr Girokonto in ein P-Konto umwandeln, um das Jahr 2012 nicht mit einem leergeräumten Konto beginnen müssen.

Auch die Folgen für die Stadt sind nicht absehbar. Die dann in 2012 auf Null Euro Gepfändeten, haben zumindest Anrecht auf Lebensmittelgutscheine. Wie hoch die Mehrausgaben werden, ist völlig ungewiss, aber vermeidbar, wenn die Betroffenen rechtzeitig handeln.