DIE LINKE.

Die Aufgaben:
Der Rechnungsprüfungsausschuss bereitet Bürgerschaftsbeschlüsse über die Prüfung der Jahresrechnung vor (gemäß § 94 Abs. 5 der Gemeindeordnung) und unterstützt das Rechnungsprüfungsamt dabei, seine Aufgaben wahrzunehmen. Die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses sind immer nichtöffentlich.